Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachten?
Grundsätzlich ist die Bearbeitungsdauer der Wertermittlungsaufgabe vom Umfang, der Objektgröße und Objektart sowie der Qualität und der Vollständigkeit der zur Verfügung stehenden Unterlagen abhängig. Der Ortstermin findet regelmäßig schon einige Tage nach Ihrer Anfrage bzw. Auftragserteilung statt. Danach sind meist noch Unterlagen/Informationen/Stellungnahmen bei Behörden etc. anzufordern oder auch durch mich anzufertigen. Dies nimmt in der Regel ca. 2 Wochen in Anspruch. Bei kleineren Privataufträgen müssen Sie deshalb mit einer Gesamtbearbeitungszeit von ca. 3-4 Wochen rechnen. Gerichtsaufträge erfordern, wegen der einzuhaltenden Fristen, im Mittel eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen.
Sonderfall: Sollten Sie terminlich gebunden sein, ist die Fertigstellung des Gutachtens nach Absprache auch kurzfristiger möglich.
Was kostet ein Gutachten?
Honorare für Wertgutachten im Privatauftrag
Die Honorare für Wertermittlungen im Privatauftrag werden nach Honorartafel bestimmt.
Entschädigungen für Gerichtsgutachten
Die Entschädigungen für Gutachten im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften zu Beweiszwecken richten sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG), ab dem 1. Juli 2004 wird dieses Gesetz durch Artikel 2 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) ersetzt. Für seine Tätigkeit erhält der Sachverständige kein Honorar, sondern lediglich eine Entschädigung. Die Gesamtentschädigung setzt sich aus der Leistungsentschädigung (schwierigkeitsgradbezogener Stundensatz), dem Ersatz von Aufwendungen (z.B. Aufwendungen für Hilfskräfte, Schreibauslagen, Kosten für Fotos und Kopien, Fahrt- und Reisekosten etc.) sowie der ges. Umsatzsteuer zusammen. Das ZSEG, die vorliegende Rechtsprechung sowie Kommentare und Literaturabhandlungen definieren die dabei heranzuziehenden Einzelansätze sehr genau.
Honorare in Sonderfällen
Gutachterhonorare für Mietwertgutachten im Privatauftrag können frei vereinbart werden, wobei üblicherweise das Gesamthonorar aus der Summe von Sachverständigenhonorar, Nebenkosten und ges. Umsatzsteuer besteht. Das Sachverständigenhonorar wird je nach Vereinbarung pauschal, nach Zeitaufwand oder nach Miethöhe ermittelt.
Wie gebe ich ein Gutachten in Auftrag?
Sie können mich per E-Mail benachrichtigen, ich setzte mich dann umgehend telefonisch mit Ihnen in Verbindung und erläutere Ihnen meine Vorgehensweise. Alternativ können Sie mich auch unter den auf der Kontaktseite vermerkten Telefonnummer erreichen. Zur verbindlichen Auftragserteilung werde ich mit Ihnen einen Sachverständigenvertrag abschließen.